Liebe Mitglieder/innen,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Mitglieder/innen,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir als Verein müssen hinsichtlich der Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung in der aktuell gültigen Fassung und die für einen Trainingsbetrieb unter freiem Himmel geforderten
Hygienemaßnahmen erfüllen, umfangreiches Hygienematerial in ausreichendem Umfang vorrätig haben und die nachfolgenden Hygienemaßnahmen zwingend einhalten, bzw. die Einhaltung der Hygienebestimmungen
kontrollieren.
Wie aus den nachfolgenden Vorgaben ersichtlich ist, sehen wir uns nicht in der Lage, diese Vorgaben zu erfüllen.
Der Vorstand hat sich am Dienstagabend zu diesem Thema Gedanken gemacht und ist zu folgendem Entschluss gekommen:
Der 1. FC Pelkum wird bis auf Weiteres keinen Fußball-Trainingsbetrieb auf der Sportanlage im Selbachpark zulassen.
Vorgaben an den Verein
Vorliegen eines Reinigungs- und Desinfektionsplans
Da ein solcher Plan momentan überhaupt nicht vorliegt, müsste dieser neu erstellt und beschlossen werden.
Erforderliche Hygieneausrüstung
- Flächendesinfektionsmittel
- Handdesinfektionsmittel mit Spendern
- Flüssigseife mit Spendern
- Papierhandtücher
- Einmalhandschuhe
- Mund-Nase-Schutzmasken (MNS) für die Trainer
Erste Hilfe Sets
Unser Erste Hilfe Set sowie die vorhandenen Mannschaftssanitärkoffer müssten auf Vollständigkeit geprüft und mit Mund-Nase-Schutzmasken und Einmalhandschuhen erweitert werden.
Sämtliche Hygienemaßnahmen und Regeln müssen allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Per E-Mail, auf der Homepage oder per Aushang an der Sportanlage.
Da die Maßnahmen vor Betreten der Anlage bekannt sein müssen, reicht ein Aushang im Schaukasten auf der Sportanlage nicht aus.
Benennung eines Hygienebeauftragten
Wir müssen eine Person benennen, welche die Einhaltung der Maßnahmen laufend überprüft.
Um eine laufende Überprüfung gewährleisten zu können, müsste diese Person folglich an sämtlichen Trainingstagen auf der Sportanlage sein und jedes Training beobachten. Bei Regelverstößen muss sie in
Absprache mit dem Trainer auf die Teilnehmer einwirken und die Einhaltung der Regeln einfordern.
Anwesenheitslisten
Bei jeder Trainingseinheit müssen Anwesenheitslisten geführt werden. Besucher sind auf der Sportanlage nicht erlaubt. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen von einer Person begleitet werden.
Vorgaben zur Sportanlage
Der Zutritt zur Sportanlage muss reglementiert sein. Bestenfalls werden für das Betreten und Verlassen verschiedene Zugänge der Sportanlage genutzt.
Vor Betreten und Verlassen der Sportanlage muss Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
Duschen und Kabinen sind geschlossen zu halten.
Die Sanitäranlagen müssen mit Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und
Papierhandtüchern ausgestattet sein und täglich gereinigt werden.
Grundsätzliches Verhalten auf der Sportanlage:
Beim Betreten, sowie beim Verlassen sind die bereitgestellten Handdesinfektionsmittel zu benutzen.
Der Aufenthalt ist nur mit Mund-Nase-Schutzmaske erlaubt.
Während des Trainings ist es den Sportlern erlaubt, die MNS abzulegen. Der Trainer hat die MNS über den gesamten Zeitraum zu tragen.
Es ist ein genereller Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Sanitäranlagen dürfen bei uns auf Grund ihrer geringen Größe nur alleine betreten werden.
Anforderrungen an die Teilnehmer der Trainings
Jeder Teilnehmer reist getrennt und unter Einhaltung der üblichen Abstandsregelungen im öffentlichen Raum in Sportkleidung zur Sportanlage an.
Jeder Teilnehmer (bei Kindern unter 12 Personen auch die Begleitperson) trägt beim Betreten der Sportanlage einen Mundschutz, desinfiziert sich die Hände und lässt sich durch den Trainer in
einer Teilnehmerliste erfassen - eigene Eintragungen und Übergabe des Kugelschreibers sind nur erlaubt, wenn dieser vor der Übergabe desinfiziert wird.
Jeder Teilnehmer versichert,
- dass er auf die Hygienebestimmungen hingewiesen wurde, diese zur Kenntnis genommen hat und befolgen wird.
- dass er keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome aufweist.
- dass für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person
bestand.
- dass er während der gesamten Trainingseinheit einen Mindestabstand von
1,5 Metern zu Mitspielern, Trainern und möglichen Besuchern einhalten wird.
- dass er die Sportanlage unmittelbar nach Beendigung der Sporteinheit verlässt.
Anforderungen an den Trainer
Der Trainer und der Hygienebeauftrage sorgen dafür, bzw. überprüfen,
- dass sämtliche Vorgaben an den Verein und die Sportanlage den Bestimmungen entsprechen.
- dass die bereitgestellten Sportgeräte vor und nach der Sporteinheit desinfiziert
werden.
- dass die Sportgeräte unter den Teilnehmern nicht getauscht werden.
- dass die Teilnehmer die o.a. Hygienebestimmungen einhalten.
- dass bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität ein Mindestabstand von 4-5
Metern eingehalten wird.
- dass zeitgleich keine weiteren Sporteinheiten auf der Sportanlage stattfinden.
Sämtliche dieser Vorgaben sind auf den Internetseiten des Stadtsportbund Hamm, dem Landessportbund und dem DFB zu finden. Die Lageeinschätzung des Sportamts der Stadt Hamm sieht so aus, dass wir
als Fußballverein eine Sportart mit unvermeidbarem Körperkontakt betreiben und nach gegenwärtigem Stand erst ab dem 30. Mai 2020 wieder Fußballtrainings anbieten sollten.
Bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand des 1. FC Pelkum 1924 e.V.